Feuerwehrmann werden:
Um der Freiwilligen Feuerwehr betreten zu können, müssen folgende Eignungen bzw. Voraussetzungen erfüllt sein:
(Auszug aus §6 Salzburger Feuerwehrgesetz 1978, Abs. 1)
Um der Freiwilligen Feuerwehr betreten zu können, müssen folgende Eignungen bzw. Voraussetzungen erfüllt sein:
(Auszug aus §6 Salzburger Feuerwehrgesetz 1978, Abs. 1)
Für den aktiven Feuerwehrdienst ist eine Person geeignet, wenn sie:
mindestens das 15. und noch nicht das 65. (Männer), bei Frauen noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat;
–
körperlich und geistig den Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen ist;
–
die erforderliche Verlässlichkeit besitzt;
–
nicht einer anderen Freiwilligen Feuerwehr angehört.
Für spezielle Anfragen zum Feuerwehrdienst in der Freiwilligen Feuerwehr Großgmain stehen wir gerne via E-Mail (ff-grossgmain@lfv-sbg.at) oder via Telefon unter 06247/8222 zur Verfügung!
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Großgmain